Vorsicht beim Reisen mit dem Instrument und dem Bogen, besonders wenn Bestandteile aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten bestehen.
Aktuelle Situation
Anfang 2014 ist das Washingtoner Artenschutsabkommen, auch CITES genannt (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) in Kraft getreten. Aus diesem Grund müssen gewisse Regeln befolgt werden beim Grenzübertritt mit Instrumenten und/oder Bögen, die Bestandteile mit oder aus Arten, die aufgelistet sind (s. unten) aufweisen. Bei Streichinstrumenten und Bögen können folgende Teile Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Rosenholz beinhalten:
- Wirbel
- Saitenhalter
- Kopfplatte beim Bogen
- Bogenfrosch
- Bogen Bewicklung (Fischbein)
Vorgehen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Instrument Musikinstrumentenpasspflichtig ist, wenden Sie sich an Ihren Geigenbauer. Dieser wird Sie über die vorhandenen Materialien aufklären und allenfalls eine Bestätigung schreiben, dass Ihr Instrument/Bogen frei von Bedrohten Tier/Pflanzenarten ist.
Wenn Ihr Instrument/Bogen Bewilligungspflichtige Materialien aufweist (und nur dann), befolgen Sie die Schritte, um ein Musikinstrumentenpass CITES zu erhalten.
CITES Musikinstrumentenpass
Um den grenzübergreifenden Verkehr zu vereinfachen wurde von CITES der Musikinstrumentenpass (Musical instrument certificate) ins Leben gerufen. Dieser wird in der Schweiz vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgestellt. Der CITES Musikinstrumentenpass ist persönlich und kann gleichzeitig für Bogen und Geige ausgestellt werden. Er kostet 50.- Franken und ihat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Leider ist der CITES Musikinstrumentenpass für Reisen in die USA nicht ausreichend.
Reisen nach Amerika: Vorsicht
Für Reisen in die USA empfehlen wir generell, keine Instrumente oder Bögen mit zu nehmen, die Elfenbein, Schildpatt oder Fischbein aufweisen. Vorsicht ist auch bei Materialien, die den verbotenen Arten ähneln (weisse Kopfplatte aus Knochen, Mammut Elfenbein, Kunststoff oder Bewicklung aus Fischbeinimitat). Eine gute Alternative sind zum Beispiel ARCUS Bögen.
Zitat aus einer Antwort vom BLV am 25. September 2014: „Die Einfuhr von Elfenbein in die USA wurde dort grundsätzlich verboten. Es handelt sich um Einfuhrbestimmungen, welche von CITES nicht beeinflusst werden (jedes Land kann strengere Einfuhrbestimmungen als die CITES-Bestimmungen beschliessen). Wir empfehlen daher, persönliche Instrumente auch mit Instrumentenpass nicht in die USA einzuführen.“
Weiterführende Links und Informationen
Antrag für den Bezug eines CITES Instrumentenpasses beim BLV (Dateidownload)
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV – Information Instrumentenpass
Medienmitteilung BLV: Neues Gesetz zum Schutz bedrohter Pflanzen- und Tierarten BGCITES